Wozu benötige ich diese Scheine?
Das UKW Funkbetriebszeugnis SRC (Short Range Certificate), berechtigt zum Bedienen von UKW-Sprech-Seefunkstellen und
dazugehörigen Einrichtungen des GMDSS (weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem) auf nicht ausrüstungspflichtigen
Schiffen (Sportbooten). Es gilt nicht für den Binnenschifffahrtsfunk.
UKW Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) berechtigt zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk.
Seefunkanlagen dürfen nicht bedient werden.
Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?
Es gibt keine fachlichen Voraussetzungen, ein Bootsführerschein ist nicht erforderlich.
Das Mindestalter beträgt 15 Jahre. Für die Prüfung zum SRC sind grundlegende englische Sprachkenntnisse (Schulenglisch)
hilfreich.
Wie läuft die Ausbildung?
Der Unterricht sowie auch die Prüfung besteht aus 2 Teilen:
Theorie (Fragenkatalog),
Praktisch (Übungen an den Funkgeräten die auch bei der Prüfung verwendet werden)
Beim SRC zusätzlich: Fremdsprachlicher Teil (Übersetzungen englisch – deutsch und deutsch – englisch).
Der Unterricht findet in kleinen Gruppen bei unserer Partnerschule in Hamburg statt.
Sa. und So. (SRC 10:00 bis ca. 16:30 Uhr), bei der Kombination SRC + UBI verlängert sich die Unterrichtszeit
an diesen Tagen um ca. 1 ½ Stunden. Zusätzlich bei Bedarf einen Termin zum Üben an den Geräten.